Вопрос:

a) Lesen Sie den Text und ergänzen Sie ihn mit den Begriffen A-F. Einige Begriffe können sich wiederholen. A. Die Bundesregierung - B. Der/Die Bundeskanzler/in - C. Der/Die Bundespräsident/in - D. Der Bundestag - E. Der Bundesrat - F. Die Bundesversammlung Die 1. ______ besteht aus dem/der 2. ______ und den Bundesministern und -ministerinnen. Jeder Minister/Ministerin hat eine bestimmte Aufgabe und einen speziellen Bereich, für den er/sie zuständig ist. Die 3. ______ wird jeweils für vier Jahre gewählt und nach Ablauf finden dann neue Bundestagswahlen statt. Um die Regierung zu stellen, benötigt eine Partei oder ein Bündnis aus mehreren Parteien (,,Koalition") die absolute Mehrheit im 4. ______, also über die Hälfte der Wählerstimmen. Die Regierung schlägt neue Gesetze vor. Diese Gesetze werden im 5. ______ und im 6. ______ diskutiert und beschlossen. 7. ______ ist das Staatsoberhaupt. Diese Person regiert aber nicht. Sie repräsentiert alle Menschen und Parteien Deutschlands. Im 8. ______ sitzen Vertreter der Regierungen der 16 Bundesländer. Sie kontrollieren den Bundestag und können die Gesetze ablehnen. 9. ______ besteht aus den Abgeordneten des Bundestages, Vertretern der Bundesländer und aus wichtigen Persönlichkeiten Deutschlands. Es gibt sie nur einmal in fünf Jahren. Ihre Aufgabe ist es, den/die 10. ______ zu wählen.

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Ответ:

Hier ist die Lösung mit den passenden Begriffen: Die 1. Bundesregierung besteht aus dem/der 2. Bundeskanzler/in und den Bundesministern und -ministerinnen. Jeder Minister/Ministerin hat eine bestimmte Aufgabe und einen speziellen Bereich, für den er/sie zuständig ist. Die 3. Bundestag wird jeweils für vier Jahre gewählt und nach Ablauf finden dann neue Bundestagswahlen statt. Um die Regierung zu stellen, benötigt eine Partei oder ein Bündnis aus mehreren Parteien (,,Koalition") die absolute Mehrheit im 4. Bundestag, also über die Hälfte der Wählerstimmen. Die Regierung schlägt neue Gesetze vor. Diese Gesetze werden im 5. Bundestag und im 6. Bundesrat diskutiert und beschlossen. 7. Der/Die Bundespräsident/in ist das Staatsoberhaupt. Diese Person regiert aber nicht. Sie repräsentiert alle Menschen und Parteien Deutschlands. Im 8. Bundesrat sitzen Vertreter der Regierungen der 16 Bundesländer. Sie kontrollieren den Bundestag und können die Gesetze ablehnen. 9. Die Bundesversammlung besteht aus den Abgeordneten des Bundestages, Vertretern der Bundesländer und aus wichtigen Persönlichkeiten Deutschlands. Es gibt sie nur einmal in fünf Jahren. Ihre Aufgabe ist es, den/die 10. Bundespräsident/in zu wählen.
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